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Dennoch gilt jenes BGH-Urteil eben nur fürs Ausgesperrtsein. Fürs Eingesperrtsein falls gewiss produktspezifische Steuern gelten, kennt Michelle Jahn vor der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. “Wenn jemand in der eigenen Unterkunft gefangen ist, gibt es er sich meiner Vorstellung nach in einer Zwangslage.“ Der Mann hatte vor Strafgericht ausgesagt, dass er am weiteren Abend zur Job erscheinen haben müsse. Als der Angestellten des Schlüsselnotdienstes bei ihm eintraf, war es schon nach Null Uhr und nul
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Gewiss gilt das BGH-Urteil eben nur fürs Ausgesperrtsein. Fürs Eingesperrtsein sollen dennoch die gleichen Reglementieren gültigkeit besitzen, bekommt Michelle Jahn vor der Verbraucherzentrale NRW. “Wenn irgendeiner in einer Behausung eingesperrt ist, aufhält er sich meines Erachtens in einer Zwangslage.“ Der Mann hatte vor Strafgerichtshof ausgesagt, dass er am anderen Früh zur Arbeitsleistung erscheinen haben müsse. Als der Mitarbeiter des Schlüsseldienstes bei ihm eintraf, war es aktuell nach Vierundz
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“Diese Botschaft finde ich außerordentlich verwunderlich“, sagt Jürgen Speermann vom Vereinigung Sicherheitssysteme. Ob die 863 Euro für die Öffnung der Wohnungstür nun Überteuert sind oder nicht, will er nicht beurteilen – man müsse im Einzelfall egal ( Fragewort) den Arbeitsaufwand integrieren. Gewiss hätte das Strafgerichtshof seiner Position nach die Stand des Herrn bestätigen sollten. Speermann verweist auf ein Urteil, das der Bundesgerichtshof Ende Mai veröffentlicht hat (AZ 1 StR 113/19). Al
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“800 Euro hört sich für mich klar so an, als sei eine Ausweglosigkeit ausgebeutet worden“, sagt demgegenüber Denis Masur vom interkey Fachverband Europäischer Sicherheits- und Schlüsselfachgeschäfte. Zwar gibt auch er zu berücksichtigen, dass man immer den Aufwand der Türnotöffnung individuell betrachten müsse. Diese dürfe am Abseits der Woche aber max. 350 Euro unkosten. “Alles übrige ist Abzocke.“ Laut Verbraucherzentrale müssten Schlüsselnotdienste in der Regel am Abseits der Woche sogar nu
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“800 Euro hört sich für mich klar so an, als sei eine Notsituation ausgenutzt worden“, sagt hingegen Denis Masur vom interkey Fachverband Europäischer Sicherheits- und Schlüsselfachgeschäfte. Zwar gibt auch er zu überdenken, dass man immer den Arbeitsaufwand der Türnotöffnung im Einzelfall betrachten müsse. Diese dürfe am Ausserhalb der Woche aber maximal 350 Euro kosten. “Alles andere ist Abzocke.“ Laut Verbraucherzentrale müssten Aufsperrdienste normalerweise am Wochenende sogar nur so weit wie
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Der Grund für den Bereich Wahl: Der Mann habe sich nicht in einer Tragik befunden, die gemäß § 138 Abs.2 BGB für den Begebenheit des Wuchers gefordert wird. Das Strafgericht begründete das damit, dass der Mann in der eigenen Wohnung “Kontakt zur Außenwelt“ gehabt habe und deshalb auch alternative Schlüsseldienste anklingeln hätte dürfen. Er sei nicht forciert verflossen, das Angebot der beklagten Firma anzunehmen – und hätte deren Angestellten auch mühelos nochmals abblitzen lassen konnten. d
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“Diese Stellungnahme finde ich überaus verwunderlich“, sagt Jürgen Speermann vom Bundesverband Sicherheitstechnik. Ob die 863 Euro für den Bereich Türaufsperrung nun Wucher... sind oder nicht, will er nicht beurteilen – man müsse individuell ganz gleich ( Fragewort) den Anstrengung einkalkulieren. Dennoch hätte das Gericht der Auffassung nach die Stand des Mannes honorieren sollten. Speermann verweist auf ein Urteil, das der BGH Ende Mai publiziert hat (AZ 1 StR 113/19). Deshalb begründet “bereits d
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“Diese Stellungnahme finde ich besonders verwunderlich“, sagt Jürgen Speermann vom Bundesverband Sicherheitstechnik. Ob die 863 Euro für die Türnotöffnung nun Wucher sind oder nicht, will er nicht kommentieren – man müsse individuell ganz gleich ( Fragewort) den Arbeitsaufwand integrieren. Doch hätte das Tribunal dieser Auffassung nach die Wahl zwischen Pest und Cholera des Herrn honorieren müssten. Speermann verweist auf ein Abschätzung, das der BGH Ende Mai publiziert hat (AZ 1 StR 113/19). Demnach
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Ausgeschlossen oder eingeschlossen? d
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Bei Ihnen vor Ort schob der Arbeitnehmer dem Mann dann einen Preisvorschlag unter der Tür durch: Hierauf verlangte er netto 189 Euro für den Einsatz, je 20 Euro Preispauschale für An- und Abreise sowie einen Feiertagsaufschlag von 189 Euro. Letzten Endes musste der Mann über 660 Euro ausschließlich fürs Türöffnen zahlen. Auch bekam er noch ein neues Türschloss integriert. Generell belief sich die Schlussrechnung auf 863 Euro. d
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